“Kraft schöpfen, die eigenen Stärken erkennen”-Fortbildung Ortenaukreis
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Engagement in einer Gruppe/ Initiative tun uns gut. Sie kosten uns aber auch Kraft . Mit diesem Wochenende erhalten Sie die Möglichkeit neue Energien für Körper und Geist zu sammeln. Der Freitag und Samstag bietet Ihnen praktischen Übungen für Ihr Wohlbefinden und Ressourcenstärkung durch künstlerische Entfaltung an. Für Ihr leibliches Wohl sorgt das Seminar- und Bewegungshaus Schönstatt Marienfried in Oberkirch.
In der Anlage senden wir Ihnen die Ausschreibung für die Fortbildung 2/01 “Kraft schöpfen, die eigenen Stärken erkennen” am 25.11-26.11.2022 in Oberkirch. Eine Anmeldung ist möglich bis spätestens 11.11.2022.
Wir bitten Sie, die Ausschreibung auch an Ehrenamtliche in Ihrem Umfeld weiterzuleiten.
Wir veranschlagen für jede/n Teilnehmer/in einen Unkostenbeitrag von 35,00 Euro (Übernachtung im Einzelzimmer und Verpflegung) , der nach der Anmeldung zu entrichten ist.
Unsere Fortbildungsangebote sind kostenfrei und daher ausschließlich für ehrenamtlich Engagierte und Selbsthilfegruppenmitglieder gedacht. Die Anmeldung erfolgt online unter https://ortenau-engagiert.de/informationen/fortbildungsangebote/fortbildungen-2022/ oder telefonisch unter der Nummer: 0781 805 9814 (Jana Schillinger).
HINWEIS: die Erfahrungen des vergangenen Jahres zeigen, dass eine frühe Anmeldung sinnvoll ist.
Freundliche Grüße
Jana Schillinger
Landratsamt Ortenaukreis
Amt für Soziale und Psychologische Dienste
Lange Str. 51
77652 Offenburg
Telefon: 0781/805-9814
Telefax: 0781/805-9520
E-Mail: jana.schillinger@ortenaukreis.de
Internet: http://www.ortenaukreis.de
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Auch während der Corona-Pandemie sind wir weiterhin für Sie da. Sie erreichen uns am besten per E-Mail oder Telefon.
Unsere Dienststellen sind weiter geöffnet, jedoch ist das Betreten der Gebäude nur nach konkreter, vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Gemäß den aktuellen Regelungen des Landes sollen in Innenräumen Atemschutzmasken (FFP2, KN95, N95 oder vergleichbarer Standard) getragen werden. Wir bitten Sie daher, für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Dienststellen eine entsprechende Atemschutzmaske zu tragen.
Ab dem 1. Januar 2022 ist zudem gem. den Bestimmungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg für den Zutritt ein 3G-Nachweis erforderlich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.