„Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“

März 22, 2021 Aus Von Jürgen Pfaff

AUFRUF 
Über 60 landesweit bedeutsame Verbände und Organisationen haben sich der Forderung nach einem Landesantidiskriminierungsgesetz für Baden-Württemberg angeschlossen. Ein breites Bündnis von Gewerkschaften, Religionsgemeinschaften, Betroffenenorganisationen, Berufsverbänden erwarten mit dem gemeinsamen „Aufruf Diskriminierungsschutz gewährleisten – die Schutzlücke schließen“ (www.aufruf-ladg.de) von den Parteien im Baden-Württembergischen Landtag, im Koalitionsvertrag für die kommenden Legislaturperiode ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) zu verankern.  

Der von der Landesarbeitsgemeinschaft Antidiskriminierungsberatung initiierte Aufruf kritisiert die bestehenden Schutzlücken besonders in Bereichen des staatlichen Handelns. Ein Landesantidiskriminierungsgesetz würde auch im Bildungsbereich, in Behörden und Ämtern wie dem Finanzamt, dem Gesundheitsamt, dem Bürger*innenbüro oder der Ausländerbehörde, sowie der Landespolizei oder der kommunale Ordnungsbehörde den gleichen Diskriminierungsschutz gewährleisten, der bereits im Arbeits- und Zivilrecht besteht. Die Verbände fordern darüber hinaus bei der konkreten inhaltlichen Ausgestaltung eines LADG in Baden-Württemberg beteiligt zu werden. Nur ein Prozess, der die Stimmen von zivilgesellschaftlichen Akteuren einbezieht, garantiert ein LADG, das an den Bedürfnissen der Betroffenen orientiert ist. Sie wünschen sich eine Landesregierung, die sich klar gegen Diskriminierung positioniert und ein Land, in dem Menschen, die Diskriminierung erfahren, auf eine starke Landesgesetzgebung vertrauen können.   Über eine Online-Unterschriftensammlung (www.aufruf-ladg.de) können ab jetzt weitere Organisationen und Einzelpersonen den Aufruf unterstützen.     Mit freundlichen Grüßen   Alexa Conradi   — 

Alexa Conradi Koordinatorin Antidiskriminierungsstelle Esslingen
bei der AWO Arbeiterwohlfahrt –
Kreisverband Esslingen e.V.
Limburgstraße 6
73734 Esslingen a.N. (Berkheim)  
Tel.: +49 711 – 65 68 80 -11 | Fax.: +49 711 – 75 87 19 95 Mobil: +49 157 – 511 20404 www.ad-es.de
Bitte beachten Sie, dass unsere einzige Hauptamtliche dienstags, mittwochs und donnerstags arbeitet. Aufgrund der höheren Anfragen kann es bis zwei Wochen dauern, bevor wir eine Rückmeldung geben können.    Wir stärken die Menschen im Landkreis Esslingen, sich gegen Diskriminierung zu wehren.    Bitte teilen Sie uns mit, mit welcher Anrede und Pronomen wir Sie in folgenden Kontakten anschreiben dürfen. Ansonsten verwenden wir im Sinne der Berücksichtigung geschlechtlicher Vielfalt auch in weiterer Kommunikation den Gender_Gap sowie eine geschlechtsneutrale Anrede.